Park- und Parkplatzordnung
Liebe Besucher,
wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben und begrüßen Sie ganz herzlich in unserem Glück Auf - Der Erlebnispark.
Damit sich alle Besucher (nachfolgend „Sie“ oder „die Besucher“) wohl fühlen können und Sie sich und uns Ärger ersparen, bitten wir Sie bei Ihrem Aufenthalt folgende Regeln und korrekte Verhaltensweisen aufmerksam machen, die auf dem gesamten Parkgelände (Park, Gastronomiebereich, Spielebereich, Reisemobilhafen, Ferienwohnungen) gelten. Weiter bitten wir Sie, die nachfolgenden Regeln unserer Park- und Parkplatzordnung, die Geschäftsgrundlage für den Zeitraum Ihres Aufenthalts sind, genau zu befolgen.
1. Parken
1.1 Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO).
1.2 Um den störungsfreien Ablauf zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unseres ggf. anwesenden Ordnungspersonals auf den Parkplätzen beachtet werden. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie Ihr Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abstellen und dadurch den Verkehr stark behindern, müssten wir dieses Fahrzeug auf Ihr Risiko und Ihre Kosten abschleppen lassen.
1.3 Die zum Parken vorgesehenen Flächen werden von unserer Seite nicht überwacht. Achten Sie beim Verlassen des Fahrzeugs darauf, dass Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen sind. Wertgegenstände bitte nicht sichtbar im Auto zurücklassen. Ebenso dürfen keine Tiere im Fahrzeug zurückgelassen werden.
1.4 Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Dritte haften wir nicht. Dies gilt auch für Schäden, die auf außergewöhnliche Ereignisse wie Sturm, Hagel, Explosionen und Feuer zurückzuführen sind und bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch andere, können wir keinen Ersatz gewähren. Jeder Schaden, der Ihrer Auffassung nach durch unsere Mitarbeiter verursacht worden sein soll, muss unmittelbar nach seiner Feststellung und nach Möglichkeit noch im Rahmen des Parkbesuchs unseren Mitarbeitern gemeldet werden, soweit dies zumutbar ist. Wir haften für etwaiges Verschulden der Mitarbeiter indes nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Auf Nr. 8 dieser Parkordnung wird entsprechend verwiesen.
2. Eintrittsberechtigung
2.1 Das Gelände des Parks darf nur mit gültigem Ticket/Armband an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Die Tickets/Armbänder sind nur am Tage des Kaufs gültig. Die Eintrittsberechtigung erlischt mit dem Verlassen des Parkgeländes. Sollte nur kurz der Park verlassen werden, wenden Sie sich bei der Eingangskontrolle an einen unserer Mitarbeiter, der Sie dazu berechtigt, später wieder in den Park zu gelangen. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
2.2 Der Einkaufswert des Erwachsenenarmbandes beträgt maximal 80,00 €. Bei Verlust des Bandes ist eine Gebühr in der selbigen Höhe fällig. Der Einkaufswert der Eintrittsarmbänder für Kinder kann von der jeweiligen erwachsenen Begleitperson zwischen 0,00 €, 5,00 €, 10,00 € oder 20,00 € festgelegt werden. Bei Verlust des Bandes ist eine Gebühr in der selbigen Höhe fällig.
2.3 Die Berechtigung zum Eintritt und zum Aufenthalt gilt zu den ausgewiesenen allgemeinen Öffnungszeiten. Ist eine vorzeitige Schließung des Geländes aus technischen, organisatorischen, betriebs- oder witterungsbedingten Gründen notwendig, welche nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Park zu vertreten ist besteht kein Recht auf vollständige oder teilweise Rückzahlung des Eintrittspreises.
2.4 Bei starkem Wind, behinderter Sicht, Gewittern oder besonderen Witterungsverhältnissen ist der Betreiber berechtigt, zum Schutz der Besucher den Betrieb einzustellen. Ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückzahlung des gezahlten Eintritts besteht nicht.
2.5 Kindern unter 12 Jahren können wir den Aufenthalt im Park nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bzw. einer befugten Aufsichtsperson gestatten. Aufsichtspersonen und Eltern haften für ihre Kinder. Bei bestimmten Veranstaltungen können anderweitige Regeln gelten. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise zu den entsprechenden Veranstaltungen. Hierzu stehen Ihnen entsprechende Broschüren, Internetseiten und natürlich die Mitarbeiter des Parks zur Verfügung
2.6 Das Verkaufen von Gutscheinen, Eintritts- oder Freikarten des Parks auf dem Parkplatz oder auf dem Parkgelände ist nicht gestattet. Sollten Sie ein Ticket übrighaben oder nicht einlösen wollen, melden Sie sich bitte an der Information am Haupteingang.
2.7 Bitte zählen Sie Ihr erhaltenes Wechselgeld sofort nach, spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
3.1 Den Anordnungen des Personals des Parks ist im eigenen Interesse Folge zu leisten.
3.2 Alle Besucher haben sich korrekt und angemessen zu verhalten. Bei Störung der öffentlichen Ordnung, mutwillige Zerstörungen oder Beschmutzungen, ungebührliches Verhalten, Beeinträchtigung anderer Gäste oder des Parkbetriebs, Anwendung verbaler oder körperlicher Gewalt, Beleidigung, Beschimpfung, Missachtung der Parkordnung etc. können wir geeignete Maßnahmen wie Parkverweis, Erstattung einer Anzeige oder ähnliches ergreifen. Wir behalten uns das Recht vor, Besucher, deren Verhalten vermuten lässt, dass sie sich selbst oder andere Personen gefährden oder stören könnten, vom Parkgelände ohne Ausgleich zu verweisen.
3.3 Auf Grund von Witterungsverhältnissen (Regen, Eisregen, natürlicher Schneefall o.ä.) kann es zu Rutschgefahr kommen. Wir bitten deshalb im gesamten Parkgelände die notwendige Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen. Absperrungen und Zäune u.ä. sind zu beachten.
3.4 Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe etc.), Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Gegenständen sowie jedwede Art von diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder verfassungsfeindlichen Objekten etc. sind auf dem Gelände des Parks nicht gestattet
3.5 Das Mitnehmen oder der Betrieb von Drohnen oder jeglicher Art von ferngesteuertem Spielzeug und Geräten ist nicht gestattet. Ebenso nicht gestattet ist das Mitbringen von sogenannten „Hacking-Gadgets“ und ähnlicher Geräte, die z.B. zum unberechtigten Abfangen, Ausspähen oder Bearbeiten von Daten geeignet sind
3.6 Aus Rücksichtnahme auf die anderen Besucher ist das Ballspielen nicht erlaubt.
3.7 Wir lieben Tiere. Aber bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Interesse der spielenden Kinder das Mitführen von Hunden (gleich welcher Rasse, Größe und welchen Alters) in unserem Indoorspielbereich nicht gestatten. Andere Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
3.8 Auf dem gesamten Gelände gilt ein Rauchverbot.
3.9 Das Betreten der gekennzeichneten Bühnen-, Kulissen-, Backstage- und Versorgungsbereiche ist nicht erlaubt. Absperrungen, Zäune und Mauern dürfen nicht überstiegen werden
3.10 Das Mitnehmen von großen Mengen oder hochprozentigem Alkohol, der Besitz oder Konsum von illegalen Betäubungsmitteln sowie Hilfsmitteln zu deren Konsum ist verboten und wird entsprechend geahndet. Dies gilt auch für die Mitnahme medizinischer Cannabisprodukte, die zum Konsum durch Rauchen geeignet sind, sofern deren Besitz und die Notwendigkeit des Mitführens nicht durch ärztliche Verordnung nachgewiesen werden. Der Konsum von Cannabis und Cannabisprodukten ist im Park nicht gestattet.
3.11 Personen, die unter starkem Alkoholeinfluss oder unter Drogeneinfluss stehen, können vom Parkgelände verwiesen werden.
3.12 Das Durchsuchen von Müll-, Sammel- oder Auffangbehältern ist verboten. Der Inhalt in den dafür vorgesehenen Behältern ist Eigentum des Parks. Jede Entnahme oder Verbringung vom Gelände ist untersagt.
4. Benutzung der Fahrgeschäfte, Attraktionen, Shows und Einrichtungen
4.1 Die Geräte, Attraktionen, Shows und Einrichtungen im Park stehen den Besuchern im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung und Zweckbestimmung zur Verfügung. Hinweise an den Spielgeräten sind zu beachten.
4.2 Die Spielgeräte, Installationen, Anlagen und Einrichtungen sind so zu benutzen, dass der Ihnen Nachfolgende auch noch seine Freude daran hat. Lassen Sie andere nicht zu lange auf die Benutzung warten.
4.3 Die Benutzung von Spielgeräten erfolgt auf eigene Gefahr. Spezielle Altersbestimmungen, die hierbei den zulässigen Nutzerkreis regeln, sind verbindlich und einzuhalten. Eltern haften für ihre Kinder. Eltern und Begleitpersonen werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrzunehmen haben. Weiterhin tragen sie die Verantwortung für alle Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen, auch wenn die Aufsichtsperson am Besuchstag nicht vor Ort anwesend ist.
4.4 Die Nutzung einiger Geräte, Attraktionen, Shows oder Einrichtungen erfordert eine gute körperliche Verfassung und erfolgt eigenverantwortlich sowie auf eigene Gefahr. Die Sicherheitsvorrichtungen müssen benutzt und die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.
4.5 Die Besucher sind verpflichtet, sich vor der Nutzung vom eigenen Gesundheitszustand zu überzeugen, sich über Risiken zu informieren und die Nutzungs- und Zugangsregeln sowie die Sicherheitsvorschriften und -bestimmungen zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten. Wir sind dazu berechtigt aus Sicherheitsgründen einzelne Personen z.B. aufgrund der Größe, des Körperbaus, körperlicher bzw. geistiger Einschränkungen, ständiger oder vorübergehender Behinderungen, Schwangerschaft etc. von der Nutzung einzelner Geräte, Attraktionen, Shows oder Einrichtungen auszuschließen. Ein Ausschluss aus Sicherheitsgründen stellt keine Diskriminierung dar, sondern dient lediglich dem Schutz Ihrer Gesundheit und Ihrer eigenen Sicherheit.
4.6 Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzeranleitungen z.B. durch das Mitführen loser Gegenstände oder durch mutwillige Beschädigung entstehen. Sollte Sie oder Ihre Kinder bzw. die begleitenden zu beaufsichtigenden Personen etwas an den Geräten oder Einrichtungen beschädigen, haben Sie uns unverzüglich zu informieren, damit wir den Schaden schnellstmöglich beheben können. Am besten, Sie sagen an der Kasse Bescheid.
4.7 In Zeiten von Pandemien oder bei anderen Sondersituationen, sind Sie verpflichtet sich an geltende gesetzliche und behördliche Regelungen, wie z.B. Maskenpflicht oder Abstandsregelungen zu halten. Sofern Sie sich nicht an diese durch uns oder unsere Mitarbeiter kommunizierten Regelungen halten, behalten wir uns vor, unser Hausrecht geltend zu machen. Ebenfalls besteht kein Ersatzanspruch von Personen, die den Park trotz gültigem Ticket nicht besuchen können, weil sie persönlich eine gesetzliche oder behördliche Voraussetzung nicht erfüllen, z.B. den erforderlichen Impfstatus.
5. Aufsichtspflicht
Eltern und Begleitpersonen werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrzunehmen haben. Weiterhin tragen sie die Verantwortung für alle Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen, auch wenn die Aufsichtsperson am Besuchstag nicht vor Ort anwesend ist.
6. Videoüberwachung
6.1 Das Parkgelände wird zur Sicherheit videoüberwacht. Die Überwachung dient der Sicherheit der Besucher und der Mitarbeiter sowie dem Schutz der Anlagen und Einrichtungen.
6.2 Eigene Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind erlaubt, sofern andere Gäste nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Professionelle Foto- und Filmaufnahmen mit kommerzieller Nutzungsabsicht sind hingegen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet. Bitte wenden Sie sich hierfür vorab an die zuständigen Mitarbeiter des Parks.
6.3 Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass das Recht am eigenen Bild für Presse- und Werbeaufnahmen der Öffentlichkeitsarbeit dem Glück Auf – Der Erlebnispark übertragen wird. Soweit am Gelände Film- und Fotoaufnahmen für Fernsehsendungen, Werbung oder aus sonstigen Anlässen gemacht werden, sind die entsprechenden Bereiche bzw. Attraktionen entsprechend gekennzeichnet oder dies ist leicht ersichtlich. Jedem Besucher steht es frei, diese Bereiche während des Fertigungszeitraumes der jeweiligen Aufnahmen zu meiden.
7. Besucherkontrollen
7.1 Jeder Besucher, der den Parkbereich betreten möchte bzw. sich bereits auf dem Gelände befindet, erklärt sich damit einverstanden, sich freiwillig einer eventuellen Kontrolle durch den Sicherheitsdienst zu unterziehen. Dabei ist den Anweisungen des Sicherheitsdienstes uneingeschränkt Folge zu leisten, widrigenfalls wird der Zutritt verwehrt.
Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol-/ Drogenkonsums oder wegen Mitführung von Waffen oder gefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die sichergestellten Gegenstände sind vom Sicherheitspersonal aufzubewahren. Jeder Besucher erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Bekleidungsstücke und mitgeführten Behältnisse dahingehend durchsucht werden dürfen.
7.2 Weiterhin ist der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder die Durchsuchung verweigern, den Zutritt zum Gelände zu verweigern.
7.3 Dasselbe gilt für Personen, die ihre Zustimmung zur Durchsuchung ihrer Kleidungsstücke und mitgeführten Behältnisse verweigern. Der Sicherheitsdienst ist weiterhin berechtigt, diejenigen Gegenstände, die nicht im Einklang mit den obigen Absätzen stehen wie z.B. Drogen, Waffen etc. sicherzustellen.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 Wir haften für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht durch den Freizeitpark oder unsere Mitarbeiter verursacht worden oder die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.
8.2 Im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist bei einfacher Fahrlässigkeit die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung bei arglistig verschwiegenen Fehlern wie auch die Haftung bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache bleibt davon unberührt.
8.4 Der Park haftet nicht für Gegenstände, die Mitarbeitern des Parks übergeben oder auf sonstige Weise auf dem Parkgelände abgelegt oder deponiert werden. Für Gegenstände (beispielsweise Handys, Schmuck, Fotoapparate, Kameras, Kleidungsstücke etc.), die während des Aufenthaltes beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen, wird keine Haftung übernommen.
9. Schadensmeldung
9.1 Unsere Einrichtung wird sorgfältig gepflegt und ständig überwacht und kontrolliert.
Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, bitten wir Sie, den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes bei unserem Personal. Auch dann, wenn evtl. aus einem Vorkommnis später ein Schaden entstehen könnte. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Parkgeländes erfolgt.
9.2 An der Kasse gibt es für kleine Verletzungen einen Erste-Hilfe-Kasten. Bei ernsthaften Verletzungen oder Unfällen informieren Sie bitte die MitarbeiterInnen der Kasse, die bei Bedarf einen Krankenwagen rufen.
10. Hausrecht
Wir sind berechtigt, Personen, die gegen die Park- und Parkplatzordnung verstoßen, nach eigenem Ermessen ohne Ausgleich zu verweisen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Besteller die Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung dessen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Besteller Unternehmer ist und kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
11.3 Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter weder bereit noch verpflichtet.
11.4 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Der Vertrag bzw. die betroffene Bestimmung ist in diesem Fall doch Umdeutung so zu gestalten bzw. zu ergänzen, dass der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung der Besteller taugliche und rechtliche Zweck erreicht wird. Das gleiche gilt, wenn bei dessen Durchführung eine ergänzungsbedürftige Lücke der Geschäftsbedingungen offenbar wird.